Fin-tech

Unsere Patent- & Markenanwälte im Bereich Finanztechnologie

Unser Team besteht aus Patent- und Markenexperten für Finanztechnologien und decken unter anderem folgende Bereiche ab:

  • Handelsplattformen
  • Kreditkartensysteme
  • Zahlungsabwicklung
  • Kryptowährungen
  • Smart Contracts
  • Distributed-Ledger-Technologie

Ungeachtet der Schwierigkeiten, die bei der Erlangung eines Patentmonopols im Finanztechnologie- und Versicherungstechnologiesektor auftreten können, genießt Mathys & Squire einen ausgezeichneten Ruf hinsichtlich der Identifizierung schutzfähiger Merkmale und der Sicherstellung eines wirksamen Patentschutzes. Dieser Ruf entspringt unserer profunden Erfahrung mit Erfindungen am Rande der Patentierbarkeit und unserer Leidenschaft für Innovationen, die häufig in den Prozessen oder der Software eines Mandanten verborgen liegen.

Durch die enge Zusammenarbeit mit Innovatoren können wir unsere Bemühungen gezielt auf die Beschreibung und Absicherung innovativer Elemente konzentrieren. Ein derart fokussierter Ansatz ermöglicht es auch, Material, das wahrscheinlich nicht patentierbar wäre, aus einer Patentanmeldung auszuklammern und als Geschäftsgeheimnis zu wahren. Dies hält die Kosten gering und vermeidet de facto, dass nicht patentierbare Objekte einfach der Öffentlichkeit und der Konkurrenz überlassen werden.

Maximierter Patentschutz

Ein Spezialgebiet, dass wir uns erarbeitet haben und das für unsere Mandanten im Finanztechnologie- und Versicherungstechnologiesektor von besonderem Interesse ist, ist die Erlangung von Patentansprüchen im Rahmen der Patent Box, um sich wertvolle Steuervorteile im Vereinigten Königreich zu sichern. Dazu gehört in der Regel ein gründliches Verständnis des zugrunde liegenden Geschäfts und der Einnahmequellen eines Mandanten, um eine maximale Abdeckung der Patent Box bei minimalen Kosten zu gewährleisten.

In einem Sektor, in dem Patente immer stärker verbreitet sind, werden wir oft aufgefordert, Mandanten bei der Entwicklung von nicht rechtsverletzenden Lösungen zu unterstützen. Bisweilen waren wir hier am Erfindungsprozess selbst sowie an der Aushandlung entsprechender Lizenzen beteiligt.

Auch andere Formen des Schutzes geistigen Eigentums können von Nutzen sein, insbesondere Designschutz für verbraucherorientierte Produkte. Wenn beispielsweise eine Benutzerschnittstelle besonders markant ist oder eine effiziente Benutzerreise ermöglicht, können solche Designaspekte schnell und kostengünstig durch eine Designeintragung zusätzlich (unter geeigneten Umständen) zur Patentanmeldung geschützt werden.

Zu den Mandanten, die wir beraten haben, gehören HSBC, UBS, Man Group, FfastFill und Retirement Advantage.