Brexit
Infolge des Brexits befindet sich das Vereinigte Königreich nun in einer Übergangsphase, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 andauern wird. Doch auch in dieser Phase werden Anmeldungen von EU-Marken und eingetragenen Designs weiterhin im Vereinigten Königreich möglich sein. Europäische Patente sind von den Auswirkungen des Brexits in keiner Weise betroffen.
Mathys & Squire wird weiterhin in der Lage sein, seine Mandanten in Großbritannien und Europa kompetent zu vertreten (auch nach Ende der Übergangsphase). Als Kanzlei bleiben wir ein europäisches Unternehmen mit Büros in Großbritannien, Deutschland, Luxemburg und Frankreich, das seine Mandanten auch in Zukunft europaweit rechtlich vertreten wird.
An dieser Stelle möchten wir mit einigen kursierenden Mythen um den Einfluss des Brexits auf Patente, Marken und Designrechte aufräumen.
Die Gerichte des Vereinigten Königreichs werden weiterhin über die Rechte des geistigen Eigentums im Vereinigten Königreich entscheiden, einschließlich der im Vereinigten Königreich validierten europäischen Patente (und aller eingetragenen EU-Marken und Geschmacksmuster, die in Rechte des Vereinigten Königreichs umgewandelt wurden).
Mathys & Squire bietet exklusive Ermäßigungen und Festgebühren auf Pakete für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen in der EU und im Vereinigten Königreich an.
Paket für Markenanmeldungen in der EU und im Vereinigten Königreich
Einreichung sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich (eine Klasse) zu einer ermäßigten Festgebühr. Diese Gebühr deckt alle Kosten bis einschließlich der Ausstellung der Eintragungsurkunde, mit Ausnahme von amtlichen Beanstandungen oder Einsprüchen Dritter. Für zusätzliche Klassentarife wird dann eine Ermäßigung von 20 Prozent gewährt.
Paket für Geschmacksmusteranmeldungen in der EU und im Vereinigten Königreich
Einreichung sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich zu einer ermäßigten Festgebühr. Diese Gebühr deckt alle Kosten bis einschließlich der Ausstellung der Eintragungsurkunde, vorausgesetzt wir erhalten die Pläne und Entwürfe in einem dateifertigen Format. Ausgenommen sind Kosten für etwaige amtliche Beanstandungen. Für weitere Designeinreichungen wird eine Ermäßigung gewährt.
Für weitere Informationen zu unseren exklusiven Angeboten und ermäßigten Gebühren wenden Sie sich bitte an unser Brexit-Team – wir beraten Sie gerne!