Designs für grafische Benutzeroberflächen

Vielen mag nicht bewusst sein, dass eingetragene Geschmacksmuster auf einfache und kostengünstige Weise zum Schutz optisch ansprechender Aspekte digitaler Produkte verwendet werden können, wie z. B. Icons und Elemente von grafischen Benutzeroberflächen (GUIs), und sich nicht nur auf die äußere physische Erscheinung eines Produkts beschränken.

Im Vergleich zu anderen gewerblichen Schutzrechten sind eingetragene Geschmacksmuster kostengünstig zu erwerben, und das Anmeldeverfahren gestaltet sich im Allgemeinen unkompliziert und relativ schnell, so dass sie sich gut für kurze Produktlebenszyklen eignen, die mit digitalen Produkten verbunden sind. Darüber hinaus bieten eingetragene Geschmacksmuster einen effektiven Schutz für digitale Produkte, die mit anderen Mitteln, wie z. B. Patenten, möglicherweise nur schwer zu schützen sind.

Bemerkenswert ist, dass in vielen größeren Ländern eingetragene Geschmacksmuster auch zum Schutz grafischer Benutzeroberflächen (GUIs) per se verwendet werden können, ohne jeglichen Bezug auf das Gerät, auf dem die grafische Benutzeroberfläche bereitgestellt wird. Dadurch kann eine GUI unabhängig von dem Gerät geschützt werden, auf dem die GUI verfügbar ist. Darüber hinaus können auch dynamische oder animierte GUIs über eingetragene Geschmacksmuster geschützt werden, wodurch gleichzeitig wichtige Benutzerinteraktionen abgesichert werden können.

Der Schutzumfang einer grafischen Benutzeroberfläche kann auf bestimmte oder allgemeine Elemente beschränkt oder ausgedehnt werden.