Ein eingetragenes Geschmacksmuster kann über Erfolg oder Misserfolg Ihres Produkts entscheiden. Informieren Sie sich in unseren FAQs zum Thema Geschmacksmuster über die Grundlagen, wie sie funktionieren und wie sie Ihnen helfen können. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich jederzeit an einen unserer kompetenten Experten wenden.
Ein eingetragenes Geschmacksmuster gilt als gesetzlich geregeltes gewerbliches Schutzrecht zum Schutz von Designs. Sobald ein Geschmacksmuster rechtsgültig eingetragen ist, kann dieses in der Regel Dritte daran hindern, das gleiche oder ein ähnliches Muster zu verwenden.
Eingetragene Geschmacksmuster bieten eine kostengünstige Möglichkeit, Ihr geistiges Eigentum zu schützen und bieten zudem (in Großbritannien und Europa) eine relativ lange Laufzeit von bis zu 25 Jahren.
Jedes neue dreidimensionale (3D) Produkt, einschließlich der Bestandteile eines größeren Produkts, sowie zweidimensionale Entwürfe, einschließlich grafischer Entwürfe, Computerminiaturen und typografischer Schriften, können Gegenstand einer Eintragung sein. Der Schutz bezieht sich auf die Erscheinungsform des gesamten Produkts oder eines Teils davon, einschließlich Form, Gestaltung, Farbe, Muster und Verzierung.
Einer Geschmacksmusteranmeldung sind in der Regel Angaben über das Produkt, auf das sich das Geschmacksmuster bezieht, sowie Fotos oder Zeichnungen des Geschmacksmusters beigefügt, die hinreichend deutlich machen, welche Merkmale des Geschmacksmusters als neu angesehen werden.
Maximal 15 Jahre ab Entwicklung des Musters oder 10 Jahre ab der ersten Vermarktung des Musters. Für die letzten fünf Jahre steht Dritten, die das Muster verwenden möchten, eine Lizenz zur Verfügung.
Ein in Deutschland eingetragenes Geschmacksmuster gilt für Deutschland. Viele Länder regeln die Einreichung von Geschmacksmusteranmeldungen über eigenständige Geschmacksmustergesetze. Eine Geschmacksmusteranmeldung in der Europäischen Union bietet für alle Länder der Europäischen Union einen gleichwertigen Schutz wie ein in Deutschland eingetragenes Geschmacksmuster.
Ein britisches Geschmacksmusterrecht ist ein nicht eingetragenes Recht, das automatisch mit der Schaffung eines neuen Musters entsteht und die Form und Gestalt eines Produkts schützt, nicht aber seine Oberflächenbeschaffenheit. Dieses Schutzrecht hindert andere daran, Produkte entsprechend dem Geschmacksmuster herzustellen, zu verkaufen oder anderweitig damit zu handeln. Um dieses Recht durchzusetzen, muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Geschmacksmuster kopiert wurde.
Das Geschmacksmusterrecht der Europäischen Union bietet einen ähnlichen Schutz wie das britische Geschmacksmusterrecht und schützt zudem auch die Oberflächengestaltung. Das Recht tritt automatisch in Kraft, wenn das Geschmacksmuster erstmals der Öffentlichkeit innerhalb der Europäischen Union zugänglich gemacht wird, und gilt für drei Jahre.
Sobald ein Geschmacksmuster rechtsgültig eingetragen ist, kann es in der Regel Dritte daran hindern, das gleiche oder ein ähnliches Muster zu verwenden.
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