Marketingexperten wissen, dass eine starke Markenidentität die Grundlage für eine effektive Kundenbindung darstellt. Eine Marke sollte dabei alle Werte, Qualitäten, Eigenschaften oder Stärken verkörpern, die ein Markeninhaber seinen Kunden vermitteln möchte.
Leider übersehen viele Markeninhaber, wie angreifbar diese Marken sein können, wenn sie nicht effektiv geschützt werden.
Mit der Eintragung einer Marke lässt sich zum einen sicherstellen, dass keine Einnahmen verloren gehen. Zum anderen ist sie eine wirkungsvolle Waffe zur Verhinderung des Missbrauchs einer Marke vonseiten Konkurrenten oder Krimineller, die Verbraucher in die Irre führen wollen.
Wir beraten unsere Mandanten vor der Einführung eines neuen Produkts über die bestehenden Marken in ihrem jeweiligen Marktsegment und treffen Vorkehrungen, um ihr Branding dahingehend auszugestalten, dass es nicht gegen bestehende Markeneintragungen verstößt und dass die vorgeschlagene neue Marke selbst schutzfähig ist.
Wir helfen unseren Mandanten durch wirtschaftlich ausgerichtete Beratung hinsichtlich der Verwendung und des Schutzes ihrer Marken, kostspielige Fehlentscheidungen zu verhindern und stellen sicher, dass sie den Wert ihrer Marke bestmöglich nutzen.
Nachstehend finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Markeneintragungen.
Ja. Häufig wird irrtümlicherweise angenommen, dass die Eintragung eines Firmennamens auch entsprechenden Markenschutz bietet. Die Registrierung eines Firmennamens hindert einen Dritten lediglich daran, den identischen Firmennamen zu registrieren. Die Eintragung eines Firmennamens ermöglicht es Ihnen nicht, einen Dritten an der Verwendung eines identischen oder ähnlichen Namens oder einer Handelsmarke zu hindern.
Ja, die Markenbezeichnung oder Ihre URL sollte nach Möglichkeit als Marke eingetragen werden, obwohl einige beschreibende URLs nicht für den Markenschutz in Frage kommen. In der Regel werden Domainnamen nach dem Windhundprinzip vergeben, wobei bestehende Markeneintragungen nicht berücksichtigt werden. Unsere Markenanwälte beraten Sie gerne, ob Ihre URL als Marke eingetragen werden kann.
Jedes grafisch darstellbare Zeichen, das die Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Händler unterscheidet, kann eingetragen werden. Marken, die die Waren oder Dienstleistungen beschreiben oder anpreisenden Charakter haben, sind in der Regel nicht eintragungsfähig. Gegen eine Markenanmeldung, die mit einer bestehenden Markeneintragung identisch oder ihr zum Verwechseln ähnlich ist, kann Widerspruch eingelegt werden.
Eine Markeneintragung gilt zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren und kann vorbehaltlich der Entrichtung einer Erneuerungsgebühr für ähnliche Zeiträume unbegrenzt verlängert werden.
Ja, wenn Sie Ihre Marke nicht gebrauchen, kann nach einem bestimmten Zeitraum (in den meisten Gerichtsbarkeiten fünf Jahre) ein Dritter die Löschung Ihrer Eintragung beantragen.
Der Inhaber einer gültigen Markeneintragung besitzt in dem betreffenden Land/Gebiet das ausschließliche Recht, diese Marke in Bezug auf die Produkte und/oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu benutzen.
Erst nachdem Sie die Marke eingetragen haben. In den meisten Ländern ist es in der Regel strafbar, das Symbol ® zu verwenden, es sei denn, Sie sind Inhaber einer eingetragenen Marke.
Der Wert Ihres Franchise hängt mit Ihrer Marke zusammen, die durch die Eintragung als Marke vollständig geschützt werden muss. Wenn Sie Franchisenehmer anmelden, müssen diese Sie für das Recht bezahlen, Ihre Marke unter Lizenz zu verwenden. Wenn Sie es versäumen, Ihre Marke als Marke einzutragen, könnte sich Ihr Franchisebetrieb tatsächlich als wertlos erweisen.
Die Eintragung einer Marke dient als wirksame Waffe zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung einer Kennzeichens.
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