
Während seiner frühen Karriere arbeitete Andreas Wietzke als Syndikus bei der Henkel KGaA, wo er für Verstöße und Zuwiderhandlungen in ganz Europa zuständig war.
Seit über zehn Jahren konzentriert sich Andreas Wietzkes anwaltliche Arbeit auf die Unterstützung von Patentinhabern und Nutzern bei Patentstreitigkeiten in Deutschland. Er bemüht sich um pragmatische Lösungen, wobei er die geschäftliche Situation des Mandanten stets in den Vordergrund stellt. In mehreren dieser Fälle konnten durch erfolgreiche Verhandlungen kostenintensive und zeitraubende Gerichtsverfahren vermieden werden. Andreas bietet im Rahmen seiner Strategieberatung sowohl aktive als auch passive Prozessinstrumente.
Andreas Wietzke leitet derzeit ein Team, das sich mit Strafverfolgung und Rechtsstreitigkeiten in den technischen Bereichen KI und Telekommunikation befasst.

Paul Cozens wurde 1991 als Patentanwalt zugelassen und gilt, dank seiner langjährigen Erfahrung in der Prozessführung, als qualifizierter Prozessanwalt an höheren Gerichten. Er schloss das Patentverletzungsverfahren Memco (jetzt Avire) gegen Strack vor dem IPEC erfolgreich ab. Zudem war er an der Vereinbarung eines vertraulichen Vergleichs zwischen Eckoh PLC und Semafone infolge eines Streits über die angebliche Verletzung und Ungültigkeit von Semafones britischem Patent (Nr. GB 2.473.376) beteiligt.
Paul Cozens wurde von The Legal 500 empfohlen, nicht zuletzt seinen ausgezeichneten Fachkenntnissen und seinem bemerkenswerten Geschäftssinn und Pragmatismus geschuldet.

Chris Hamer ist Patentanwalt mit 20 Jahren Erfahrung in strittigen IP-Angelegenheiten. Er hat an mehreren Fällen des Obersten Gerichtshofs mitgewirkt, darunter QinetiQ gegen GEODynamics, Tech 21 gegen Design Blue Limited, DynaEnergetics gegen GEODynamics (grenzüberschreitende Verfahren einschließlich der USA und Deutschlands), bei denen sein Fachwissen eine entscheidende Rolle in den Verfahren spielte. Er war auch an zahlreichen strittigen Fragen im Zusammenhang mit der Inhaberschaft von gewerblichen Schutzrechten sowie Patent- und Lizenz-/JV-Verträgen beteiligt.
Er wirkte an verschiedenen alternativen Verfahren zur Streitbeilegung mit, darunter Schiedsgerichtsverfahren und Mediation. Der erfolgreiche Ausgang dieser Verfahren ist unter anderem seinen Bemühungen zu verdanken.
The Legal 500 lobt Chris als herausragenden Juristen, dank seiner umfassenden Branchenkenntnis und Liebe zum Detail. Mandanten rühmten zudem seinen ausgezeichneten Service und seine qualitativ hochwertige Beratung.

Margaret Arnott erwarb 1987 das Anwaltspatent und verfügt über nunmehr 25 Jahre Erfahrung als Prozessanwältin im Bereich Marken-, Patent- und Designrecht. Zu ihren Tätigkeiten gehört die Beratung bei einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Prozessführung in Gerichts- und Domainnamen-UDRP-Verfahren.
Ihre Erfahrung als Wirtschaftsanwältin ist von unschätzbarem Wert bei der Führung strittiger Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums und bei der Aushandlung von Vergleichen für unsere Mandanten. Frau Arnott führt Rechtsstreitigkeiten vor dem Intellectual Property Enterprise Court (IPEC) sowie den höheren Gerichten. Für jeden unserer Kanzleifälle hat sie eine tragende Rolle gespielt und ist maßgeblich am Erfolg unserer Verdienste beteiligt.
Margaret Arnott hat bereits zahlreiche IP-Fälle sowohl vor dem britischen High Court als auch vor dem IPEC verhandelt und wurde in der neuesten Ausgabe von The Legal 500 als kompetente Anwältin empfohlen. Sie erzielt in den meisten Fällen wirtschaftlich vorteilhafte Einigungen für ihre Mandanten, unter anderem durch den Einsatz alternativer Verfahren zur Streitbeilegung wie die Mediation.
Laut The Legal 500 macht es große Freunde mit der exzellenten Margaret Arnott zu arbeiten, und genießt den Ruf einer fleißigen, zuverlässigen und cleveren Persönlichkeit mit guten Präsentationsfähigkeiten.