Unsere Erfahrung im Bereich Rechtsstreitigkeiten

Meter-Tech LLC und Vanclare SE LLC v British Gas Trading Limited

Unser Team für Rechtsstreitigkeiten war erfolgreicher Verteidiger des etablierten Mandanten British Gas Trading Ltd („British Gas”) im Rahmen einer Patentverletzungsklage in Höhe von 30 Millionen Pfund Sterling, die von den Klägern Meter-Tech und VanClare SE LLC (die „Kläger”) gegen die früheren, aktuellen und geplanten intelligenten Zählersysteme von British Gas eingereicht wurde. Die Kläger argumentierten, dass ihr Patent durchaus erfinderisch sei, während unser Team einen überzeugenden Rechtsfall vorlegte und das Patent, auf dem der Anspruch beruhte, erfolgreich widerrief. Der Fall war von großer wirtschaftlicher Bedeutung für unseren Mandanten, der darauf vertraute, dass unser Team sowohl über das technische Fachwissen als auch über die rechtlichen Kenntnisse verfügte, die erforderlich sind, um einen Fall dieser Größenordnung zu gewinnen. Dieser Fall war nicht nur für unseren Mandanten und unsere Kanzlei ausgesprochen wichtig, sondern er betraf auch Millionen von Energieverbrauchern, die intelligente Zähler verwenden, die bei einem Erfolg der Kläger mit höheren Kosten konfrontiert gewesen wären.


QinetiQ v GEOdynamics 

Unser Team für Rechtsstreitigkeiten verteidigte GEODynamics, einen in der Ölindustrie führenden Hersteller von direktionalen Hohlladungen. Der Fall wurde von QinetiQ, einem in Großbritannien ansässigen Verteidigungstechnologieunternehmen, vor den High Court gebracht. Es ging um eine Vertragsverletzungsklage im Zusammenhang mit einer Patentlizenz, bei der es um die Frage der Patentverletzung ging. GEODynamics war exklusiver Lizenznehmer eines Patentportfolios des Unternehmens QinetiQ. Der Fall beinhaltete komplexe fachliche und rechtliche Elemente, unter deren Berücksichtigung unser Team für Rechtsstreitigkeiten eine starke Verteidigung bot, die sich sowohl auf das technische Fachwissen unserer Patentanwaltsanwälte als auch auf unser juristisches Wissen und unsere Erfahrung stützte. Letztendlich konnten die Parteien als Reaktion auf der von unserem Anwaltsteam vorgebrachten ausgezeichneten Argumentation eine außergerichtliche Einigung erzielen. Mit dieser Einigung verhalfen wir unserem Mandanten zu einem äußerst positiven Ergebnis, und konnten hierbei unser führendes Fachwissen und unsere besondere Kompetenz in der Streitbeilegung demonstrieren.


Chelsea F.C. v Benetton Holdings Limited

Im April 2016 konnte unser Team für Rechtsstreitigkeiten einen komplexen Fall zwischen dem Chelsea Football Club („Chelsea F.C.”) und Benetton Holdings Limited (keine Verbindung zu dem bekannten Bekleidungsunternehmen) beigelegt. Benetton besitzt eine eingetragene Marke für „Chelsea Man”. Sie nutzten ihre Markenrechte, um zu versuchen, unseren Mandanten an der Eintragung mehrerer Marken zu hindern und einige der bestehenden Marken unseres Mandanten anzugreifen. 2014 erhoben wir dann im Namen unseres Mandanten vor dem Obersten Gerichtshof Klage. Unser Team brachte Argumente vor, die sich vor allem auf die Stärke der Marke Chelsea stützten – einer globalen Marke, die von Millionen von Verbrauchern anerkannt wird – sowie auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Markenschutzes für Chelsea F.C., durch gezieltes Vorgehen gegen Fälscher, was nur mit der Anmeldung einer Marken möglich ist. Dank der überzeugenden Argumente unseres Prozessteams sowie unserer herausragenden Schlichtungsfähigkeiten konnten wir den Fall vor dem Obersten Gerichtshof sowie parallel geführte Verfahren vor dem UKIPO und dem EUIPO beilegen. Dieses Ergebnis trug erheblich zum geschäftlichen Erfolg unseres Mandanten bei: Wir waren in der Lage Markeneintragung für „CHELSEA” in Bezug auf Bekleidung erwirken, was es den Unternehmen ermöglichte, gegen Fälscher vorzugehen und auf diese Weise seinen Markenruf zu schützen.


Sony v Patel

Unser Team verteidigte unseren Mandanten im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, den Sony vor dem High Court gestellt hatte. In dem Fall ging es um Vorwürfe seitens Sony, unser Mandant habe ihr Design für PlayStation-Controller kopiert. Durch hart umkämpfte Verhandlungen gelang es unserem Team, den Rechtsstreit beizulegen und ein positives Ergebnis für unseren Mandanten zu erzielen, einschließlich der Vermeidung einer einstweiligen Verfügung. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die herausragende Kompetenz unseres Teams bei Vergleichsverhandlungen und zeigt, dass wir uns vehement für die Verteidigung unserer Mandanten einsetzen und vor allem wirtschaftliche Ergebnisse anstreben.


Semafone v Eckoh 

Wir waren an der Vereinbarung eines vertraulichen Vergleichs zwischen Eckoh PLC und Semafone infolge eines Rechtsstreits über die angebliche Verletzung und Ungültigkeit des britischen Patents von Semafone (Nr. GB 2.473.376) beteiligt.


Bitrez v Huntsman Advanced Materials 

Unser Team für Rechtsstreitigkeiten verteidigte Bitrez, einen Hersteller von chemischen Harzen, gegen eine Klage von Huntsman Advanced Materials („Huntsman”). Der Fall betraf die Verwendung des Präfixes „ARA” in den Marken unserer Mandanten. Huntsman, die Haushaltsleime und -harze herstellen und Marken wie „Ara”, „Aradur”, „Araldite”, „Arathane” und „AroCy” in ihrem Eigentum haben, griff mehrere eingetragene Marken unseres Mandanten an, darunter „Aradride”. Der Fall umfasste Kreuzverfahren sowohl vor dem EUIPO als auch dem UKIPO sowie Markenverletzungsverfahren vor dem High Court. Unser Team bewies Beharrlichkeit am Verhandlungstisch, und konnte erfolgreich eine günstige Vergleichsvereinbarung erzielen.


K2 Advisors v K2 Intelligence 

Wir vertraten ein in den USA ansässiges Hedge-Fonds-Unternehmen, K2 Advisors, bei der Klage gegen K2 Intelligence, ein US-amerikanisches Unternehmen für Risikoanalyse und Hedge-Fonds-Investitionsanalysen, das seine Dienstleistungen in Europa anbietet. Zusätzlich zu den Verfahren, die wir vor dem Obersten Gerichtshof anstrengten, arbeiteten wir mit US-Anwälten in parallelen Verfahren in den USA zusammen, um eine Strategie zu entwickeln, um die Verwendung des Handelsnamens von K2 Intelligence weltweit zu unterbinden. Letztendlich zwang dies K2 Intelligence zur Aufnahme von Vergleichsverhandlungen. Dieser Fall zeigt, dass unser Team für Rechtsstreitigkeiten über die nötigen strategischen Fähigkeiten verfügt, unseren Mandanten langwierige Rechtsstreitigkeiten zu ersparen.


Memco (Avire) v Strack 

Unser Team für Rechtsstreitigkeiten vertrat Memco, jetzt Avire, in Patentverletzungsverfahren vor dem IPEC. Es gelang uns, eine Vergleichsvereinbarung mit Strack zu erzielen, der ein konkurrierendes LED-Produkt hergestellt hatte, für das sie eine Lizenz im Rahmen des Patentportfolios unseres Mandanten erwarben.


Harley-Davidson v Garry Stephen White

Wir konnten im Namen unseres Mandanten Harley-Davidson in einem Markenverletzungsverfahren vor dem High Court erfolgreich günstige Vergleichsbedingungen ausgehandelt. Unser Team für Rechtsstreitigkeiten war konsequent darum bemüht, ein positives Ergebnis für unseren Mandanten zu erzielen, und es gelang uns, zwei Wochen vor Prozessbeginn einen Vergleich zu erzielen. Auf diese Weise konnten wir unserem Mandanten die Kosten für einen langwierigen Rechtsstreit ersparen.


Rousselon Freres v Horwood Homewares Limited 

Im Namen von Horwood Homewares Ltd („Horwood”) haben wir strategisch zehn separate Verfahren gegen Rousselon Freres geführt, darunter eine Klage wegen Markenverletzung vor dem High Court. Die Fälle betrafen alle die Marke „Sabatier”. Unserem Team für Rechtsstreitigkeiten gelang es, eine Vergleichsvereinbarung zwischen den Parteien auszuhandeln, welche dazu führte, dass unser Mandant die Marke gemäß den Vergleichsbedingungen weiterhin nutzen konnte. Es handelte sich um einen höchst bedeutsamen Fall, über den mehrmals in Schriften zur Rechtsprechung für Juristen berichtet wurde.