Was ist die Patent Box?

Die Patent Box ist eine von der britischen Regierung im April 2013 eingeführte Steuervergünstigung, die Unternehmen ermäßigte Steuersätze auf Gewinne aus patentgeschützten Produkten und Dienstleistungen gewährt, um unternehmerische Innovation entsprechend anzuerkennen.

So unterstützen wir Sie

  • Wir überprüfen aktuelle IP-Portfolios und arbeiten entsprechende Schutzrechte für bestehende Produkte aus, um mögliche Vorteile der Lizenzbox zu beurteilen.
  • Wir prüfen bestehende IP-Portfolio auf Lücken und identifizieren dabei auch bislang ungenutztes geistiges Eigentum, das geschützt werden kann, um die Vorteile der Lizenzbox für Produkte zu nutzen, die derzeit nicht durch ein qualifiziertes Schutzrecht abgedeckt sind.
  • Wir arbeiten mit Technik- sowie Finanzteams zusammen, um F&E-Investitionen zu optimieren und geistiges Eigentum zu erfassen, das durch qualifizierte Schutzrechte geschützt werden kann. Dies betrifft Produkte, bei denen eine Patent Box erhebliche Kosten-Nutzen-Vorteile bietet.
  • Wir bieten Unterstützung bei der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen zum Patentprodukt sowie der Rechtsgutachten, die Voraussetzung für einen erfolgreichen Patent Box-Antrag sind.
  • Wir helfen Ihnen bei der Lösung komplizierter rechtlicher Fragen, die Ihren Anspruch auf die Patent Box beeinträchtigen können.
  • Wir beraten Sie bei der Festlegung einer geeigneten Unternehmensstruktur, um die potenziellen Vorteile der Patent Box zu maximieren.

Wie funktioniert die Patent Box?

Ursprünglich reduzierte die Patent Box den Körperschaftssteuersatz für einen Teil der Patentgewinne für das Steuerjahr 2013 auf 14 Prozent. Danach wurde der Satz jedes Jahr um weitere 1 Prozent auf den derzeitigen Satz von 10 Prozent gesenkt (Stand: 01. April 2017).

Die genauen Berechnungen zur Bestimmung der Steuersenkung können sich äußerst komplex gestalten. Um die Ermäßigung der Körperschaftssteuer für die Patent Box zu berechnen, kalkulieren Buchhalter im Wesentlichen den „patentbezogenen” Gewinn, d. h. den Gewinn, der sich aus Produkten oder Dienstleistungen ergibt, die durch ein erteiltes Patent in einer in Frage kommenden Gerichtsbarkeit geschützt sind. Von diesem „patentbezogenen” Gewinn ziehen sie zunächst den üblichen oder erwarteten Gewinn ab (d. h. sofern keine Patente existierten) und anschließend den Markenwert (d. h. jeden Gewinn, der allein Ihrer Marke zuzuschreiben ist). Daraus ergibt sich ein Betrag, auf den lediglich ein reduzierter Körperschaftssteuersatz zu zahlen ist. Die Regierung hat die Absicht, ab 2017 den nicht „patentbezogenen” Gewinn mit 20 Prozent zu besteuern, während der „patentbezogene” Gewinn mit 10 Prozent besteuert wird.

Wie kann ich mich für eine Patent Box qualifizieren?

Um sich für die Patent Box zu qualifizieren, muss ein Unternehmen einen bedeutenden Beitrag entweder zur Schaffung oder Entwicklung der patentierten Erfindung oder eines Produkts, das die patentierte Erfindung enthält, geleistet haben. Das Patent muss vom Europäischen Patentamt (EPA), dem britischen Amt für geistiges Eigentum (UKIPO) oder einem der 13 EU-Staaten erteilt worden sein.

Darüber hinaus kommen auch Unternehmen in Frage, die das Patent auf Ausschließlichkeitsbasis einlizenziert haben. Die Patent Box umfasst zudem auch anhängige Patente, wobei die Vorteile bis zu sechs Jahren bis zum Jahr der Patenterteilung akkumuliert werden können.

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Jüngste Veränderungen

Die Regierungen Großbritanniens und Deutschlands haben angekündigt, einen gemeinsamen Vorschlag hinsichtlich der verschiedenen Systeme zum Schutz geistigen Eigentums erarbeitet zu haben. Im nächsten Schritt soll dieser Vorschlag den anderen Mitgliedern des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken im Rahmen ihres nächsten Treffens vorgelegt werden.

HM Treasury, das britische Finanz- und Wirtschaftsministerium, hat der britischen Regierung geraten, die Unternehmen zu den detaillierten Vorschlägen zu konsultieren, bevor Änderungen vorgenommen werden.

Zu den wesentlichen Änderungen des neuen Vorschlags gehören die folgenden:

  • Die Einführung eines „modifizierten Nexus-Ansatzes“ würde bedeuten, dass Lizenzeinnahmen nicht steuerlich bevorzugt werden dürfen, wenn keinerlei Forschungstätigkeit im Land erfolgt. Der Vorschlag beinhaltet eine Konzession, die es erlaubt, bis zu 30 Prozent der F&E an verbundene Parteien auszulagern (es besteht keine Beschränkung für die Auslagerung an Dritte).
  • Großvaterregelung – die derzeitige Patent Box-Regelung gilt bis zum 30. Juni 2016 für neues geistiges Eigentum und bleibt bis 2021 in Kraft (eine Aufnahme in die derzeitige Regelung kann jederzeit für Zeiträume bis 2021 erfolgen, und dies gilt für geistiges Eigentum aus der Zeit vor Juni 2016, dessen genaue Definition noch zu vereinbaren ist).
  • Ein neues Regelsystem, das den „modifizierten Nexus-Ansatz“ berücksichtigt, wird 2016 in Kraft treten, wobei das derzeitige und das neue System bis Juni 2021 parallel bestehen bleiben.
  • Voraussetzung für den Vorschlag ist eine Einigung über geeignete Übergangsregelungen von der derzeitigen zur neuen Regelung. Ein wichtiges Element dabei ist die Vereinbarung geeigneter Regeln für die Nachverfolgung und Rückverfolgung im Rahmen des „modifizierten Nexus-Ansatzes“, um eine unverhältnismäßig hohe Komplexität und einen übermäßigen Compliance-Aufwand für Unternehmen zu vermeiden, die eine Nachverfolgung der F&E-Ausgaben für bis zu 20 Jahre oder länger erfordern. Diese Regeln müssen bis Mitte 2015 mit den anderen OECD-Mitgliedern vereinbart werden, damit der BEPS-Zeitplan eingehalten werden kann.

Der Vorschlag würde für alle Systeme des geistigen Eigentums gelten, nicht nur für die britische Patent Box. Wir gehen davon aus, dass die Art des geistigen Eigentums, das sich qualifizieren kann, begrenzt sein wird, so dass nur Patente und ähnliches geistiges Eigentum, wie es bei der britischen Patent Box der Fall ist, in Frage kommen. Der Vorschlag müsste von den Mitgliedern des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken angenommen werden, damit dieser weiterverfolgt werden kann. Es wird erwartet, dass anschließend weitere Diskussionen über die detaillierten Regeln und deren Umsetzung folgen werden.