Die Patent Box ist eine von der britischen Regierung im April 2013 eingeführte Steuervergünstigung, die Unternehmen ermäßigte Steuersätze auf Gewinne aus patentgeschützten Produkten und Dienstleistungen gewährt, um unternehmerische Innovation entsprechend anzuerkennen.
Ursprünglich reduzierte die Patent Box den Körperschaftssteuersatz für einen Teil der Patentgewinne für das Steuerjahr 2013 auf 14 Prozent. Danach wurde der Satz jedes Jahr um weitere 1 Prozent auf den derzeitigen Satz von 10 Prozent gesenkt (Stand: 01. April 2017).
Die genauen Berechnungen zur Bestimmung der Steuersenkung können sich äußerst komplex gestalten. Um die Ermäßigung der Körperschaftssteuer für die Patent Box zu berechnen, kalkulieren Buchhalter im Wesentlichen den „patentbezogenen” Gewinn, d. h. den Gewinn, der sich aus Produkten oder Dienstleistungen ergibt, die durch ein erteiltes Patent in einer in Frage kommenden Gerichtsbarkeit geschützt sind. Von diesem „patentbezogenen” Gewinn ziehen sie zunächst den üblichen oder erwarteten Gewinn ab (d. h. sofern keine Patente existierten) und anschließend den Markenwert (d. h. jeden Gewinn, der allein Ihrer Marke zuzuschreiben ist). Daraus ergibt sich ein Betrag, auf den lediglich ein reduzierter Körperschaftssteuersatz zu zahlen ist. Die Regierung hat die Absicht, ab 2017 den nicht „patentbezogenen” Gewinn mit 20 Prozent zu besteuern, während der „patentbezogene” Gewinn mit 10 Prozent besteuert wird.
Um sich für die Patent Box zu qualifizieren, muss ein Unternehmen einen bedeutenden Beitrag entweder zur Schaffung oder Entwicklung der patentierten Erfindung oder eines Produkts, das die patentierte Erfindung enthält, geleistet haben. Das Patent muss vom Europäischen Patentamt (EPA), dem britischen Amt für geistiges Eigentum (UKIPO) oder einem der 13 EU-Staaten erteilt worden sein.
Darüber hinaus kommen auch Unternehmen in Frage, die das Patent auf Ausschließlichkeitsbasis einlizenziert haben. Die Patent Box umfasst zudem auch anhängige Patente, wobei die Vorteile bis zu sechs Jahren bis zum Jahr der Patenterteilung akkumuliert werden können.
Die Regierungen Großbritanniens und Deutschlands haben angekündigt, einen gemeinsamen Vorschlag hinsichtlich der verschiedenen Systeme zum Schutz geistigen Eigentums erarbeitet zu haben. Im nächsten Schritt soll dieser Vorschlag den anderen Mitgliedern des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken im Rahmen ihres nächsten Treffens vorgelegt werden.
HM Treasury, das britische Finanz- und Wirtschaftsministerium, hat der britischen Regierung geraten, die Unternehmen zu den detaillierten Vorschlägen zu konsultieren, bevor Änderungen vorgenommen werden.
Zu den wesentlichen Änderungen des neuen Vorschlags gehören die folgenden:
Der Vorschlag würde für alle Systeme des geistigen Eigentums gelten, nicht nur für die britische Patent Box. Wir gehen davon aus, dass die Art des geistigen Eigentums, das sich qualifizieren kann, begrenzt sein wird, so dass nur Patente und ähnliches geistiges Eigentum, wie es bei der britischen Patent Box der Fall ist, in Frage kommen. Der Vorschlag müsste von den Mitgliedern des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken angenommen werden, damit dieser weiterverfolgt werden kann. Es wird erwartet, dass anschließend weitere Diskussionen über die detaillierten Regeln und deren Umsetzung folgen werden.
Die Patent Box ist eine von der britischen Regierung im April 2013 eingeführte Steuervergünstigung, die Unternehmen ermäßigte Steuersätze auf Gewinne aus patentgeschützten Produkten und Dienstleistungen gewährt.